Versicherungsträger
Bekanntmachungen

(VDR)


Erläuterungen zur Zahlungserklärung

Geldleistungen werden unbar geleistet, und zwar in der Regel durch Überweisung auf ein eigenes Bankkonto, ausnahmsweise durch Übersendung eines Schecks. Bitte füllen Sie die anliegende Zahlungserklärung aus und beachten dazu die folgenden Hinweise:

In jedem Fall kann die Rente *) auf das Konto bei einem Geldinstitut oder Postgiroamt in der Bundesrepublik Deutschland Überwiesen werden. Gegebenenfalls FeId 1 ausfüllen.

Ihre Rente kann auch in das Ausland gezahlt werden. Für einzelne Länder sind unterschiedliche Zahlungswege zugelassen.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt in

         KANADA

wird die Rente auf lhr Konto bei einem beliebigen Geldinstitut in Kanada Überwiesen. Es wird gebeten, von diesem Überweisungsweg Gebrauch zu machen und FeId 3 auszufüllen. Geben Sie dabei neben der Kontonummer auch unbedingt die "Institution Number" und "Branch Number" an.

Sollten Sie die praktikable und kostengünstige Überweisung aus bestimmten Gründen nicht wünschen, kann Ihnen an Ihre Anschrift monatlich ein Kanada-$-Scheck übersandt werden, der bei jedem Geldinstitut einlösbar ist
(ggf. FeId 5 ankreuzen).

*)
Die Hinweise gelten entsprechend für die Beitragserstattung

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